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   OLG Hamm, 27.01.2014 - III-1 Ws 600/13   

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https://dejure.org/2014,2235
OLG Hamm, 27.01.2014 - III-1 Ws 600/13 (https://dejure.org/2014,2235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2014 - III-1 Ws 600/13 (https://dejure.org/2014,2235)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - III-1 Ws 600/13 (https://dejure.org/2014,2235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StGB § 51
    Anrechnung, Auslieferungshaft, Spanien

  • Burhoff online

    Auslieferungshaft, Spanien, Anrechnung

  • openjur.de

    Lebenslange Freiheitsstrafe, Anrechnung von ausländischer Haft, Altfälle, besondere Schwere der Schuld, Mindestverbüßungsdauer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Lebenslange Freiheitsstrafe, Anrechnung von ausländischer Haft, Altfälle, besondere Schwere der Schuld, Mindestverbüßungsdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach altem Recht durch die Strafvollstreckungskammer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 51, 57a; StPO § 454 Abs. 1
    Anrechnung der Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach altem Recht durch die Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Schön ist es in Spanien - aber eben nicht überall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrechnung einer in Spanien erlittenen Auslieferungshaft auf die Mindestverbüßungsdauer

Verfahrensgang

  • LG Kleve - 181 StVK 143
  • LG Kleve - 181 StVK 147
  • OLG Hamm, 27.01.2014 - III-1 Ws 600/13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 20.02.1997 - 5 Ws 54/97
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    Die von ihm geschilderten hygienischen Umstände sowie die Umstände der Ernährung und der Unterbringung finden sich bestätigt in einigen obergerichtlichen Entscheidungen (z.B. KG Berlin NStZ-RR 1997, 350; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241 mit Hinweisen zu den 1980er Jahren).

    - 2 Ss 812/99 - juris; KG Berlin NStZ-RR 1997, 350), teils ein solcher von 1:3.

    Angesichts der vom Verurteilten geschilderten Haftbedingungen, die denen entsprechen, die auch in KG NStZ-RR 1997, 350 geschildert werden, wobei dort die Haftraumgröße noch kleiner war, hält der Senat auch vorliegend eine Anrechnung von 1:2 für angemessen.

  • OLG Zweibrücken, 07.03.1996 - 1 Ws 92/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    Die von ihm geschilderten hygienischen Umstände sowie die Umstände der Ernährung und der Unterbringung finden sich bestätigt in einigen obergerichtlichen Entscheidungen (z.B. KG Berlin NStZ-RR 1997, 350; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1996, 241 mit Hinweisen zu den 1980er Jahren).

    NStZ-RR 1996, 241), wobei allerdings in der letztgenannten Entscheidung Verbesserungen der Haftbedingungen in den 1990er- Jahren berücksichtigt wurden, was hier nicht der Fall sein kann.

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    Hinsichtlich der besonderen Schwere der Schuld, die durch die Strafvollstreckungskammer festzustellen war, da es sich um einen Altfall aus der Zeit vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.06.1992 (2 BvR 1041/88) handelt, hat das Landgericht zu Recht auf die Verwirklichung von gleich drei Mordmerkmalen abgestellt und auf das besonders mitleidslose Verhalten gegenüber dem letzten Tatopfer, das kompromisslose Tatverhalten sowie auf die eigenhändige Tötung der Opfer in zwei Fällen hingewiesen.

    Insoweit gelten die gleichen Argumente, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 03.06.1992 (2 BvR 1041/88 u.a.) bewogen haben, die Entscheidung über die Feststellung der Schuldschwere in Altfällen dem Vollstreckungsgericht zu übertragen.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    In Anbetracht der aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.06.1977 (BVerfGE 45, 187) in den Folgejahren geänderten Rechtslage gibt es inzwischen sehr wohl einen solchen Anlass, da dies für die Feststellung der Mindestverbüßungsdauer von Relevanz ist.
  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    Insoweit liegt eine planwidrige Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage vor, so dass auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe grundsätzlich eine Anrechnungsentscheidung bzgl. von im Ausland erlittener Freiheitsentziehung in Betracht kommt (BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ 2010, 385; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 51 Rdn. 2; Maier in: MK-StGB, 2. Aufl., § 51 Rdn. 9).
  • BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95

    Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    Bei der Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer ist eine vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung des Unrechts- und Schuldgehalts der mit der lebenslangen Freiheitsstrafe geahndeten Taten vorzunehmen (BVerfG NStZ 1996, 53, 54).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    Insoweit liegt eine planwidrige Regelungslücke bei vergleichbarer Interessenlage vor, so dass auch bei lebenslanger Freiheitsstrafe grundsätzlich eine Anrechnungsentscheidung bzgl. von im Ausland erlittener Freiheitsentziehung in Betracht kommt (BGH NJW 2004, 3789; BGH NStZ 2010, 385; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 51 Rdn. 2; Maier in: MK-StGB, 2. Aufl., § 51 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 2 Ss 812/99

    Revision: Beschränkung auf den Anrechnungsmaßstab ausländischer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    - 2 Ss 812/99 - juris; KG Berlin NStZ-RR 1997, 350), teils ein solcher von 1:3.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1995 - 4 Ws 94/95

    Auslieferungshaft in Spanien; Anrechnung auf verhängte Strafe; Katastrophale

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    (OLG Düsseldorf StV 1995, 426), teils ein solcher von 1:1 (OLG Zweibrücken.
  • OLG Hamm, 11.11.1997 - 1 Ws (L) 8/97
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 1 Ws 600/13
    Alle subjektiven, die Tatschuld über das Mordmerkmal hinaus prägenden Gesichtspunkte müssen in der Regel ebenso außer Betracht bleiben, wie die eben genannten weiteren Umstände, weil die Urteilsaussagen hierzu regelmäßig nicht in einem Begründungszusammenhang erfolgen, die die Schuld des Täters im Blick auf die nach § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB zu treffende Entscheidung gewichten (OLG Hamm NStZ-RR 1998, 71 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 21.02.1975 - 1 Ws 48/75
  • OLG München, 26.10.2020 - 2 Ws 1103/20

    Anrechnungsmaßstab von Auslieferungshaft bei unterbliebenem Ausspruch im Urteil

    (1) Inwieweit im Falle der unterbliebenen Angabe eines Anrechnungsmaßstabes gem. § 51 Abs. 4 S. 2 StGB die Nachholung durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 458 StPO überhaupt zulässig ist, braucht hier nicht entschieden werden (so hM, vgl. Verwaltungsvorschrift § 39 Abs. 5 S. 3 StVollstrO; OLG Hamm B.v. 27.01.2014, Gz. 1 Ws 600/13, Rn 33, juris; Kinzig in Schönke-Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 51, Rn 34; Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 51, Rn. 16; Appl in KK-StPO, 8. Aufl. 2019, StPO § 458 Rn. 6; Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl. 2009, Rn 168; a.A. offens. OLG Celle BeckRS 1994, 02190, Rn 5).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 1 Ws 10/20

    Lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld, Mindestverbüßungsdauer

    Bei der Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer ist eine vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung des Unrechts- und Schuldgehalts der mit der lebenslangen (Gesamt-)Freiheitsstrafe geahndeten Tat(en) nach §§ 57a, 57b StGB vorzunehmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 1995 zu 2 BvR 671/95, zitiert nach juris Rn. 14; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2014 zu III-1 Ws 600/13, zitiert nach juris Rn. 25).
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